@Zolenkan @Laubfrosch6 @r_seliger @katmittelstaedt (2) Bei der Verordnung von Maßnahmen sind wissenschaftlich-epidemiologische Erkenntnisse zu berücksichtigen und Bedacht auf die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger zu nehmen. Im Zweifel ist sachkundige Beratung durch Experten der AGES bzw. des Verfassungsdienstes einzuholen.