@RedaktionZack @neos_eu @NikiScherak @GLoacker Die vom Gesundheitsminister begehrte Änderung würde das Problem der verfassungsrechtlichen Unzulässigkeit lediglich aus dem Bereich der Verwaltung in den Bereich der Gesetzgebung verlagern.
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_00919/index.shtml#tab-Uebersicht