فريد 🇵🇸🍉🔻: Artikel 13 StGG: (1) Das Recht, seine Meinung in Wort,...
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Artikel 13 StGG:

(1) Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Druck frei zu äußern und zu verbreiten, ist jedem Staatsbürger gewährleistet. Zensur findet nicht statt.