Artikel 13 StGG:
(1) Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Druck frei zu äußern und zu verbreiten, ist jedem Staatsbürger gewährleistet. Zensur findet nicht statt.
Artikel 13 StGG:
(1) Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Druck frei zu äußern und zu verbreiten, ist jedem Staatsbürger gewährleistet. Zensur findet nicht statt.